
Privatkrankenkassenversicherte sollten sich mit ihrer Versicherung in Verbindung setzten und in Erfahrung bringen, inwieweit die Hebammenbetreuung in ihrem Tarif abgedeckt ist. In der Regel orientieren sich die privaten Krankenkassen an der Hebammengebührenordnung und da meine Rechnungen an diese Gebührenordnung (Hessen) angelehnt sind, sollte die Kostenübernahme kein Problem darstellen.
Eine direkt Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen für Hebammenleistungen ist weder für Kurse noch für individuelle Termine möglich, da ich 2017 aus dem Vertrag mit dem GKV-Spitzenverband ausgetreten bin. Sie haben die Möglichkeit mein Angebot als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen und die Rechnung bei ihrer Krankenkasse einzureichen. Eine Übernahme (vollständig oder anteilig) ist nicht garantiert aber möglich.
Patienten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, mit einer zusätzlichen privaten Krankenversicherung. Auch hier bietet es sich an mit der Versicherung direkt in Kontakt zu treten und ihren Tarif durchzusprechen.